Winterreifenpflicht in Europa

Schnee, Schneematsch oder Glätte – in der kalten Jahreszeit müssen Autofahrer mit der richtigen Bereifung auf einen plötzlichen Wintereinbruch vorbereitet sein. In Deutschland gilt gesetzlich die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Gemeint ist, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden darf.

Doch wie sieht es auf den Straßen im restlichen Europa aus? Wir haben für dich die Regelungen einiger Winterreiseländer zusammengefasst…

Österreich

In unserem Nachbarland Österreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings müssen Pkw-Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern ist hier vorgeschrieben. Schneeketten können örtlich von den Behörden angeordnet werden.

Achtung!

Bei Missachtung der Regeln können Bußgelder ab 35 Euro bis zu 5.000 Euro fällig werden.

Schweiz

Die Alpenrepublik sieht es mit der Winterreifenpflicht nicht ganz so eng wie die Österreicher. Es steht jedem Autofahrer frei, ob er mit Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs ist.
Wer allerdings aufgrund seiner Bereifung Verkehrsbehinderungen verursacht, dem droht eine Geldstrafe von umgerechnet ca. 93 Euro. Im Falle eines Unfalls müssen Pkw-Besitzer mit einer sommerlichen Bereifung häufig in Mithaftung treten. In punkto Schneeketten kann jede Provinz selbst bestimmen, wann diese verwendet werden müssen.

Frankreich

Wer mit dem Auto in Frankreich unterwegs ist, muss generell keine Winterreifen aufziehen. Allerdings kann die Regierung bei entsprechenden Witterungsverhältnissen durch eine Beschilderung (Pneus neige) die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten anordnen. Die Mindestprofiltiefe von 3,5 mm muss dabei eingehalten werden. Bei Verstößen droht eine Strafe von 135 Euro.

Italien

Für alle, die im Winterurlaub nach Italien fahren, heißt es Aufgepasst! Dort gibt es keine einheitliche Regelung zum Thema Winterreifen. Je nach Straßenverhältnissen kann jede Provinz selbst bestimmen, wann Winterreifen und Schneeketten zur Pflicht werden.
In Südtirol, auf der Brennerautobahn bis Affi und im Stadtgebiet Bozen gilt eine Winterreifenpflicht bei Schnee und Glatteis. Im Aostatal müssen Kraftfahrzeuge bereits ab dem mit Winterbereifung unterwegs sein. Bei Missachtung kann der Ordnungshüter ein Bußgeld von 85 bis 338 Euro abkassieren.

Tschechien

Bei winterlichen Straßengegebenheiten gilt in Tschechien eine Winterreifenpflicht. Fällt die Temperatur allerdings unter vier Grad Celsius, müssen bereits Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern am Fahrzeug montiert sein. Ansonsten droht eine Geldstrafe von umgerechnet etwa 55 bis 92 Euro.

In Dänemark, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht.

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